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Ihr regionaler Anbieter für DGUV-V3 / BGV-A3 Prüfungen in Mannheim

Keine Fremdvergabe! Prüfung erfolgt durch festangestellte Elektrofachkräfte unter Zuhilfenahme kalibrierter VDE Messgeräte der Firma Fluke.

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DGUV V3 Prüfung
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Detailbeschreibung

DGUV V3 Prüfung in Mannheim

Die DGUV V3 Prüfung, die auch für Betriebe in Mannheim vorgeschrieben ist, ist eine von der Industrie anerkannte und normgerechte Prüfung, die Betriebsmittel und elektrische Anlagen einem Test unterzieht, der eine Unfallverhütung, die dem Rahmen der BGV A3 Prüfung dient.

Jedes Unternehmen wurde seit dem 1. April 1979 dazu verpflichtet, in seinem Betrieb elektrische Geräteprüfung durchzuführen. Laut der DGUV Vorschrift 3 muss jedes Unternehmen dafür Sorge tragen, dass seine Betriebsmittel und elektrischen Anlagen von einer

Elektrofachkraft, oder der leitenden Aufsicht einer solchen, entsprechend bestehender elektrotechnischen Regeln errichtet, instandgehalten, betrieben oder verändert werden.

Die Prüfung stellt fest, dass Betriebsmittel mit ihren elektrischen Anlagen sich in einem Unternehmen, entsprechend der geltenden Bestimmung der VDE oder einer Berufsgenossenschaft, in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Gemäß der § 5 DGUV der Vorschrift 3, muss die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme der elektrischen Anlage oder des Betriebsmittels erfolgen. Sie muss weiterhin bei jeder Instandsetzung oder Änderung vor der Wiederinbetriebnahme in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden.

Betriebsmittel und elektrische Anlagen müssen sich daher in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, bevor diese in den regelmäßigen Betrieb gehen dürfen. Wiederholungsprüfungen können nötig sein, um dies zu gewährleisten. Bei Bürogeräten, zu denen unter anderem Drucker, PCs, Router und Netzwerkkabeln gehören, beträgt die Prüffrist in der Regel alle zwei bis drei Jahre.

Die BGV A3 Prüfung überprüft unter anderem ortsveränderliche Geräte, zu denen auch elektrische Verbraucher gehören, die bei ihrer Handhabung oder ihres Betriebes von einem Ort auf einen anderen transportiert werden können, wenn sie an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen werden. Als Beispiele dienen Monitore, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen und Drucker, die beweglich sind.

Ortsfeste Geräte hingegen bestehen andererseits aus unbeweglich angebrachten elektrischen Verbrauchern oder denen, bei deren Masse so groß ist, dass sie nicht einfach bewegt werden können, wenn sie andernfalls keine für den Transport vorgesehene Tragevorrichtung aufweisen. Zu diesen gehören zum anderen elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fixiert wurden und mittels einer beweglichen Anschlussleitungen in Betrieb genommen wurden.