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BGV A3 ortsveränderliche Geräteprüfung
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Junge Unternehmen und die DGUV V3 Prüfung in Rheinland-Pfalz

In einer Entstehungsphase eines jungen Unternehmens kommen viele Neuerungen, Vorschriften und Auflagen in Betracht, an die die Gründer bisher nicht gedacht haben mögen. Das kann natürlich auch für die erfahrenen Unternehmer immer wieder als Neues hinzukommen. Unter solchen Vorschriften fällt die DGUV V3 Prüfung, die bis 2014 noch als BGV A3 Prüfung bekannt war. Sie muss für Geräte angewendet werden, um gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Sie ist keine besondere länderspezifische Auflage, sondern gilt für alle Länder wie auch Rheinland-Pfalz gleichermaßen.

Was möchte der Gesetzgeber mit der BGV A3 Prüfung erreichen?

Der Gesetzgeber möchte die Nutzer schützen, wenn sie elektrische Geräte betreiben oder einfach tagtäglich mit ihnen in Berührung kommen. Es können viele Gefahrenquellen auftreten, wenn sie genutzt werden. Der Stromschlag ist der gefährlichste von ihnen. Zu ihnen gehören vorwiegend die Bereiche am Gehäuse oder die Verbindungs- bzw. Verlängerungskabel dazu. Bekannt mögen die klassischen Kabel- bzw. Schwellbrände sein, die an diesen Verbindungseinheiten entstehen. Aber auch ein nicht ersichtlicher Defekt innerhalb des Gehäuses kann überraschende Gefahren bergen.


Was wird alles bei einer DGUV V3 Prüfung mit hineingenommen?

Bei der elektrischen Geräteprüfung werden die ortsveränderlichen und ortsgebundenen Geräte kontrolliert.
1. Ortsveränderliche Geräte:
Diesen sind einfach zu tragen bzw. zu transportieren. Dazu können die Geräte wahlweise zu einer Prüfungsfirma gebracht oder auch die Prüfer einbestellt werden, wenn es für das Unternehmen einfacher ist. Zu ihnen zählen beispielsweise:

• Scanner,
• Drucker,
• Computer,
• Laptops,
• Wasserkocher,
• Telefone,
• Bohrmaschinen,
• Kopierer,
• Tischlampen,
• Kaffeemaschinen
• Etc.

2. Ortsabhängige bzw. -gebundene Geräte:
Darunter sind die elektrischen Geräte zu betrachten, die nicht einfach zu einem E-Check gebracht werden können. Hierzu muss der Prüfer zum Unternehmen kommen. Zu diesen Anlagentypen gehören beispielsweise:

• Produktionsanlagen
• Roboter- oder roboterähnliche Maschinen
• Schaltschränke
• Lüftungsanlagen
• Steckdosen
• Feste Beleuchtungen
• Etc.

Hierbei ist es ersichtlich, dass die Überprüfung der Geräte vor Ort gemacht werden muss. Selbst wenn die Anlagen theoretisch zu transportieren seien, sind die Mühen zu groß, dies extern durchführen zu können.


Ist es zwingend, eine elektrische Geräteprüfung vorzunehmen?

Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Denn die Unfallgefahr kann so groß sein, dass dem Verantwortlichem eine Straftat vorgeworfen werden kann. Die Verantwortlichen sind in diesem Falle die Unternehmer. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Prüfzeiten eingehalten werden müssen. Neben diesen Zeitrahmen sind qualifizierte Unternehmen auszuwählen, die für die Maßnahmen befähigt sind. Die Ausführenden sind Elektrofachkräfte oder Elektroingenieure, die die Grundlagen erlernt haben. Zudem müssen sie mittels regelmäßiger Schulungen bzw. Fortbildungen auf dem neusten Stand bleiben. Zusätzlich sollte der Unternehmer bzw. die Vorgesetzten das Bewusstsein bei den Mitarbeitern schaffen, an einer Gefährdung selbst zu denken. Dies geht zumindest im groben durch die Sichtprüfung, die sie selbst durchführen können. Fällt ihnen also auf, dass etwas an den Geräten defekt, lose oder sogar angeschmort erscheint, sollten sie die Geräte ohne weitere Nutzung beim Vorgesetzten melden und schließlich einer Überprüfung unterziehen.


Rheinland-Pfalz hat genügend Fachkräfte bzw. Firmen, die eine DGUV V3 Prüfung durchführen können?

Rheinland-Pfalz ist mit einem Außendienst für die DGUV V3 Prüfung sehr gut versorgt. Die Mitarbeiter unserer Prüffirma beispielsweise sind ideal geschult und kommen zu jeglichen Firmen hinaus. Zielgruppen sind dabei Ärzte, Verwaltungen, Büros, Industriebetriebe und sonstige gewerbliche und industrielle Unternehmen im gesamten Einzugsgebiet von Rheinland-Pfalz. Selbst in entlegenen Industriegebieten kommen die mobilen Mitarbeiter hinaus. Die entsprechenden modernen Prüfungsgeräte für die elektrische Geräteprüfung werden begleitend geliefert, sodass genauste Messungen der elektrischen Betriebsmittel möglich sind. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Einzelaufträge mit vorgeschaltetem Angebot oder auch komplette Serviceverträge möglich sind. Letzteres ist eine Erleichterung, die Maßnahmen von externer Hand zu planen und einen qualitativ hohen Rhythmus zu bewahren. Die Kosten bleiben dabei überschaubar, wenn einige oder sogar alle Prüfungen zusammengelegt werden.

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Ortsliste