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BGV A3 ortsveränderliche Geräteprüfung
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DGUV V 3 Prüfung von elektrisch betriebenen Geräten, Maschinen und Anlagen in und um Hamburg

Um sicherzustellen, dass alle Elektrogeräte den Standards entsprechen, wurde vom Gesetzgeber eine Vorschrift erlassen, welche früher als BGV A3 Prüfung oder als E-Check bekannt war. Die Vorschriftenregelung wurde einer Neuordnung unterzogen und heißt heute DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
In Deutschland, einem der größten Industriestandorte Europas, ist die elektrische Geräteprüfung Pflicht. Auch in Hamburg betreibt jedes Unternehmen Gerätschaften, welche durch eine DGUV V3 Prüfung auf ihren sicheren Betrieb hin geprüft werden müssen.

Die DGUV V3 Prüfung im Kurzüberblick

Jedes Gerät wird für sich geprüft. Es erfolgt eine Sichtkontrolle auf Schäden oder unsachgemäßen Gebrauch wie Roststellen, Löcher oder Kabelbruch. Als nächster Schritt wird das Gerät in Betrieb genommen und die korrekte Funktion überprüft, bevor vom Gesetzgeber vorgeschriebene Messungen durchgeführt werden. Hierzu gehört vor allem der Isolationswiderstand und ob eine Trennung vom Stromnetz ungefährlich ist. Bei erfolgreicher Prüfung werden alle Geräte mit einer Prüfplakette versehen. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, hilft jedoch, einen raschen Überblick über die vergangene Prüfung sowie das Prüfungsintervall zu erlangen. Bei Abschluss des Serviceeinsatzes erhält der Auftraggeber eine detaillierte Prüfdokumentation. Als Grundlage der Prüfungen werden die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik angewandt.

Die DGUV V3 Prüfung ist keine willkürliche Entscheidung des Gesetzgebers. Oberstes Ziel dieser Verordnung ist es, zu gewährleisten, dass Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen, die für sie tätigen Arbeitnehmer und alle Personen im direkten Umfeld von elektrischen Geräten und Anlagen zu schützen. Sicherheitskleidung, bauliche Schutzmaßnahmen und gesundheitliche Vorsorgen sind nur wenige Beispiele dafür, welche Regelungen zum Schutze von Mitarbeiten getroffen werden müssen.
Gerade elektrische Geräte bergen bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei Verschleißerscheinungen oft ein erhebliches Risikopotential. Um dieses zu minimieren, wurde eine verpflichtende Prüfung eingeführt.

Neben dem primären Aspekt der Arbeitssicherheit dient die Verordnung auch dazu, frühzeitig mögliche Ausfälle von elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen zu erkennen und zu beheben. Durch die DGUV Prüfung und die daraus resultierenden Erkenntnisse entstehen weniger Kosten als beispielsweise durch einen Produktionsstillstand.

Gilt die Prüfungspflicht für alle Unternehmen?

Alle Betriebe in Hamburg, welche Geräte betreiben, die an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen sich der verpflichteten DGUV V3 Prüfung unterziehen. Die zu prüfenden Gerätschaften unterteilen sich in ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Betriebsmittel, elektrische Anlagen und elektrische Maschinen. Da jedes Unternehmen zumindest ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nutzt, ist auch jedes Unternehmen verpflichtet, eine Prüfung durchführen zu lassen.

Was muss geprüft werden?

Im Grunde genommen fallen alle Elektrogeräte, die über ein Kabel an ein Stromnetz verbunden sind, unter die DGUV Verordnung. In Büros finden sich Geräte wie PCs und Drucker, in Werkstätten Bohrer und Sägen und in Industriebetrieben alle Anlagen und Maschinen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

 Wie oft muss geprüft werden?

Alle elektrischen Geräte müssen vor der Erstinbetriebnahme, aber auch nach Reparaturen, Instandsetzungen und Wiederinbetriebnahmen geprüft werden. Die Fristen für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen sind nicht festgelegt, sie ergeben sich aus einer individuellen Gefährdungsbeurteilung für jedes Gerät. Es wird eine Prüfungswiederholung alle 6 Monate empfohlen, für Werkstätten sogar alle 3 Monate. Bei geringer Gefährdung sind Wiederholungen alle 1-2 Jahre gerechtfertigt. Der innerbetriebliche Standort sowie die Nutzung des jeweiligen Gerätes werden bei der Organisation des nächsten Prüfungstermins hinzugezogen.

Für Anlagen und Maschinen gelten höhere Maßstäbe, da sie meist hohen technischen Anforderungen entsprechen, welche individuell geprüft und dokumentiert werden müssen. Aus den dokumentierten Risikoeinschätzungen resultieren maßgeschneiderte Prüfungsintervalle für diese ortsunveränderlichen Betriebsmittel.

Wer darf die elektrische Geräteprüfung durchführen?

Nicht jeder Mitarbeiter ist dazu berechtigt, DGUV V3 Prüfungen durchzuführen, sondern nur Personen mit den notwendigen Fachkenntnissen. Eine sogenannte „befähigte Person“ erlangt diese Qualifikation durch spezifische Weiterbildungen oder eine entsprechende Ausbildung zum Elektrotechniker. Er ist auch dazu berechtigt, weitere fachlich einschlägig ausgebildete Personen in die Prüfungsschritte einzuweisen, sodass diese die Prüfung nach den Richtlinien der Verordnung selbständig durchführen können. Allerdings verbleibt die Verantwortung für die sachgemäße Durchführung immer bei der befähigten Person.

Jeder Unternehmer in Hamburg trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit innerhalb seines Betriebs. Er ist für die Beauftragung einer befähigten Person zuständig und muss die fachliche Qualifikation des jeweiligen Dienstleisters bzw. Fachmanns überprüfen.

Die IMR Service Group GmbH in Hamburg

Die Sicherheit von Angestellten und ein reibungsloser Ablauf des Arbeitsalltags hat für jeden Arbeitgeber höchste Priorität. Wir von der IMR Service Group GmbH gewährleisten mit unserer Unterstützung, dass ein mögliches Gefahrenpotential durch den Einsatz von hochqualifiziertem Fachpersonal schnell erkannt und minimiert wird. Egal, welches Unternehmen Sie führen, wir garantieren Ihnen eine schnelle und perfekte Ausführung Ihrer DGUV V3 Prüfung in und um Hamburg.