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BGV A3 ortsveränderliche Geräteprüfung
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DGUV Vorschrift 3 Prüfung in Bremen – die Sicherheit geht vor

Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht für alle technischen Geräte. Dies definiert vor allen Dingen der § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Bis zum 01. Mai 2014 war sie unter dem Namen BGV A3 Prüfung bekannt. Sie ist vor allen Dingen zu einer Sicherheitsfrage für alle Nutzer von elektrischen Geräten geworden. Denn sie können defekt sein und gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im privaten Bereich mag das für den einen oder anderen kein Problem darstellen, denn jeder kann das Risiko für selbst abschätzen und trägt dafür die eigene Verantwortung. Im gewerblichen Bereich ist dies jedoch anders. Die leitenden Angestellten oder Besitzer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Das beinhaltet, dass die genutzten Geräte, Werkzeuge oder anderen elektrischen Gebrauchsmittel in fehlerfreiem und sicherem Zustand sind. Ansonsten bestehen Verletzungsgefahr und eine Situation, die sogar als Straftat angesehen werden kann. Auch der Sachschutz ist ein weiterer wichtiger Punkt, der hinter dieser Auflage verborgen ist. Aus möglichen Problemen können nicht nur die Geräte, sondern bei Schwell- oder richtigen Bränden auch andere Einrichtungsgestände Schaden nehmen.
In solchen Fällen kommt also eine DGUV V3 Prüfung in Betracht, die präventive Wirkung hat. Sie überprüft die Geräte auf Funktionalität und Beschädigung. Diese elektrische Geräteprüfung kommt einer Zertifizierung gleich.
An dieser Stelle mag sich der Verantwortliche fragen, wann dieser E-Check durchgeführt werden muss? In solchen Fällen ist die gesetzliche Vorgabe wie folgt:

• Nach der ersten Inbetriebnahme
• Achtung: Ortsveränderlicher Geräte müssen sogar davor geprüft werden
• Nach einer Instandsetzung der Geräte
• Nach Änderungsmaßnahmen
• In regelmäßigen Abständen

Die letztgenannten regelmäßigen Abstände sind zum Beispiel:

1. 1 Jahr bezüglich Fertigungsstätten, Werkstätten oder Baustellen
2. 2 Jahre in Büroräumen oder vergleichbaren Bedingungen

Dabei sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Betreiber bzw. Unternehmer alleine dafür verantwortlich sind, dass die Prüfungen durchgeführt werden. Davon machen sich im Übrigen die Prüfbehörden wie das Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, die Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaft oder Unfallkassen regelmäßig ein Bild.
Die jeweiligen Details über die geforderten Prüfungen definiert die DIN und die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik sowie Informationstechnik (Kurzbezeichnung: VDE).


Regionale DGUV V3 Prüfung in Bremen

Prüfstellen sind in ganz Deutschland verteilt. In einem Einzugsgebiet wie Bremen ist die Versorgung bzw. die Abdeckung sehr gut und schnell durchführbar. Sind die Anlagen ortsunabhängig, können diese für den E-Check eingereicht werden. Sind die Anlagen hingegen ortsabhängig, kommen die Prüfer zu den Betriebsstätten in Bremen hinaus. Ortsabhängig Anlagen sind elektrische Installationen, die sich nur mit großem Aufwand oder gar nicht transportieren lassen. Schaltschränke sind dafür Beispiele. Auch Produktionsstraßen sind beispielsweise ortsabhängige Anlagen.
Grundsätzliche Zielgruppen für eine DGUV V3 Prüfung, egal ob ortsabhängig oder unabhängig, sind:
• Kliniken
• Produktionsbetriebe
• Facility-Bereiche
• Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen
• Büro- und Verwaltungsunternehmen
• Gewerbebereiche
• Filialisten

Gerade bei den öffentlichen Bereichen kommen Geräte vor, die nach VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 eine regelmäßige Prüfung bedürfen. Daran müssen die jeweiligen Abteilungsleiter und interne Überwachungsorgane wie IT-Abteilungen denken und die Termine steuern.


Geeignete Prüfstellen in Bremen

Nicht jeder darf Prüfungen, die gesetzlichen Normen entsprechen, durchführen. Dabei sollte vor der Beauftragung der Auftraggeber genau verifizieren, wer solche Prüfungen durchführen darf. In der Regel sind dazu Elektrofachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder Elektroingenieure befähigt. Sie müssen sich allerdings regelmäßigen Schulungen unterziehen, damit die aktuellen Standards bei der Prüfung eingehalten werden. Die Fachkraft muss die Prüfungen gewissenhaft durchführen und muss auf den Prüfberichten verantwortungsvoll bzw. haftend unterschreiben.
Eine Anbringung einer Prüfplakette ist nach der Durchführung keine Pflicht. Sie bescheinigt jedoch, dass und wann eine Prüfung stattfand. Aus diesem Grunde ist sie wegen der Übersichtlichkeit zu empfehlen und vom Auftraggeber einzufordern.