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Ihr regionaler Anbieter für DGUV-V3 / BGV-A3 Prüfungen in Neuenstadt am Kocher

Keine Fremdvergabe! Prüfung erfolgt durch festangestellte Elektrofachkräfte unter Zuhilfenahme kalibrierter VDE Messgeräte der Firma Fluke.

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DGUV V3 Prüfung
Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Detailbeschreibung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Neuenstadt am Kocher

Alle Betriebsmittel, die regelmäßig während des Betriebs bewegt werden, oder sich einfach an andere Plätze bewegen lassen und dabei an die Stromversorgung angeschlossen bleiben. Geräte, die Sie in Neuenstadt am Kocher betreiben müssen regelmäßig geprüft werden. Für diese Betriebsmittel liegt die DIN VDE 0701/0702, der BGV A3 jetzt DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung in Neuenstadt am Kocher zugrunde. Der Richtwert der Überprüfung beträgt 6 Monate, bei der Dauernutzung auf Montage- oder Baustellen werden 3 Monate festgelegt. Die Prüffristen in Neuenstadt am Kocher können entsprechend verlängert werden, wenn die Fehlerquote dies erlaubt. (2%-Regel)

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Neuenstadt am Kocher

Fest installierte Anlagen und Betriebsmittel, die sich aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht ohne weiteres bewegen lassen. Hierzu zählen auch elektrische Anlagen, welche zwar über mobile Anschlüsse betrieben werden, jedoch vorübergehend fest angebracht sind. Zu den in ihrem Umfeld Neuenstadt am Kocher fest verbundenen Anlagen zählen beispielsweise auch Installationen in Räumlichkeiten, Baucontainern, Baustellenwagen oder auf Fahrzeugen in Neuenstadt am Kocher.

Bei diesen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Neuenstadt am Kocher ist eine regelmäßige Prüfung aufgrund Ihrer täglichen Belastung und dem entsprechenden Verschleiß von besonders großer Bedeutung. Neben der Prüfung bevor die Anlage in Betrieb genommen wird, sollten auch regelmäßig die Wiederholungsprüfungen wahrgenommen werden, siehe DIN VDE 0105-100/A1 im Rahmen der BGV A3 DGUV Vorschrift 3 Ein entsprechender Prüfbericht wird in Neuenstadt am Kocher erstellt, welches im Grunde genommen ein Sicherheitszertifikat für Ihr Unternehmen darstellt.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel die als "ortsfest" eingestuft werden, unterliegen einer Prüffrist in Neuenstadt am Kocher. Anlangen und Betriebsmittel der besonderen Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) müssen jedes Jahr geprüft werden.

Wir verfügen in Neuenstadt am Kocher über eine moderne Ausrüstung von Prüf - und Messgeräten die eine schnelle, unkomplizierte Prüfung möglich machen und aussagekräftige Ergebnisse liefern.

Sprechen Sie uns an!

 Nehmen Sie versäumte Prüfungen und E-Checks in Neuenstadt am Kocher nicht auf die leichte Schulter! Unvorhergesehene Elektroschäden sind nicht nur eine teure Angelegenheit, sondern können auch die Gesundheit oder im schlimmsten Fall sogar das Leben von Menschen gefährden. Der schlichte Kurzschluss über Nacht kann bereits zu einem Großbrand führen und ein komplettes Unternehmen, inklusive Nachbargebäude in Schutt und Asche legen. Trotz des hohen Sicherheitsstandards in Neuenstadt am Kocher  Deutschland, ist im Gewerbebereich inzwischen jeder dritte Großschaden auf einen elektrischen Defekt (z.B. Kurzschluss) zurückzuführen. Doch ist das Unglück bereits geschehen, dann wird es sehr ernst für Geschäftsführer und Betriebsinhaber.

 

Es gibt viele Faktoren, die dazu führen können, dass Elektrogeräte oder elektronische Anlagen plötzlich nicht mehr funktionieren oder nur noch fehlerhaft laufen. Neben enormen Qualitätsunterschieden in Material und Beschaffenheit, sind auch Dauerbetrieb und Wartungsfehler der Grund für etwaige Ausfälle in Neuenstadt am Kocher. Doch egal, ob hier Verschleiß den Fehler auslöst, eine schlechte Wartung oder auch mangelhaft verarbeitete gefälschte oder kopierte Billigware - wenn der Wurm erst einmal im System ist, dann kann dies Folgen haben, deren Ausmaß kaum abzuschätzen sind.

 

Das Gesetz sieht eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Vor. (DGUV Vorschrift 3 ehemals BGV A3 Prüfung)

 Diese gezielte Überprüfung der Elektroanlagen und Geräte ist die Grundlage für die Sicherheit von Mitarbeitern, aber auch Unbeteiligten in Neuenstadt am Kocher. Wird diese Überprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann gegen den Unternehmer im Schadensfall Klage wegen Brandstiftung, Baugefährdung oder schlimmsten Falls wegen fahrlässiger Tötung eingereicht werden. Zudem wollen auch die Versicherungen im Schadenfall einen Nachweis, ob die Anlage in Neuenstadt am Kocher entsprechend geprüft wurde.

Daher soll das Ziel eines jeden Unternehmers in Neuenstadt am Kocher sein, zu dessen Inventar elektrische Anlagen und elektronische Betriebsmittel gehören, Leben zu schützen und Elektroschäden erst gar nicht entstehen zu lassen.

 Lassen Sie sich in Neuenstadt am Kocher unverbindlich von uns beraten.