Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Neuenstadt
am Kocher
Alle Betriebsmittel, die regelmäßig
während des Betriebs bewegt werden, oder sich einfach an andere Plätze bewegen
lassen und dabei an die Stromversorgung angeschlossen bleiben. Geräte, die Sie
in Neuenstadt am Kocher betreiben müssen regelmäßig geprüft werden. Für diese
Betriebsmittel liegt die DIN VDE 0701/0702, der BGV A3 jetzt DGUV Vorschrift 3
und die Betriebssicherheitsverordnung in Neuenstadt am Kocher zugrunde. Der
Richtwert der Überprüfung beträgt 6 Monate, bei der Dauernutzung auf Montage-
oder Baustellen werden 3 Monate festgelegt. Die Prüffristen in Neuenstadt am
Kocher können entsprechend verlängert werden, wenn die Fehlerquote dies
erlaubt. (2%-Regel)
Ortsfeste
elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Neuenstadt am Kocher
Fest installierte Anlagen und
Betriebsmittel, die sich aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht ohne
weiteres bewegen lassen. Hierzu zählen auch elektrische Anlagen, welche zwar
über mobile Anschlüsse betrieben werden, jedoch vorübergehend fest angebracht
sind. Zu den in ihrem Umfeld Neuenstadt am Kocher fest verbundenen Anlagen
zählen beispielsweise auch Installationen in Räumlichkeiten, Baucontainern,
Baustellenwagen oder auf Fahrzeugen in Neuenstadt am Kocher.
Bei diesen elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln in Neuenstadt am Kocher ist eine regelmäßige Prüfung aufgrund
Ihrer täglichen Belastung und dem entsprechenden Verschleiß von besonders
großer Bedeutung. Neben der Prüfung bevor die Anlage in Betrieb genommen wird,
sollten auch regelmäßig die Wiederholungsprüfungen wahrgenommen werden, siehe
DIN VDE 0105-100/A1 im Rahmen der BGV A3 DGUV Vorschrift 3 Ein entsprechender
Prüfbericht wird in Neuenstadt am Kocher erstellt, welches im Grunde genommen
ein Sicherheitszertifikat für Ihr Unternehmen darstellt.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
die als "ortsfest" eingestuft werden, unterliegen einer Prüffrist in Neuenstadt
am Kocher. Anlangen und Betriebsmittel der besonderen Art (DIN VDE 0100 Gruppe
700) müssen jedes Jahr geprüft werden.
Wir verfügen in Neuenstadt am Kocher
über eine moderne Ausrüstung von Prüf - und Messgeräten die eine schnelle,
unkomplizierte Prüfung möglich machen und aussagekräftige Ergebnisse liefern.
Sprechen Sie uns an!
Nehmen Sie versäumte Prüfungen und
E-Checks in Neuenstadt am Kocher nicht auf die leichte Schulter!
Unvorhergesehene Elektroschäden sind nicht nur eine teure Angelegenheit,
sondern können auch die Gesundheit oder im schlimmsten Fall sogar das Leben von
Menschen gefährden. Der schlichte Kurzschluss über Nacht kann bereits zu einem
Großbrand führen und ein komplettes Unternehmen, inklusive Nachbargebäude in
Schutt und Asche legen. Trotz des hohen Sicherheitsstandards in Neuenstadt am
Kocher Deutschland, ist im Gewerbebereich inzwischen jeder dritte
Großschaden auf einen elektrischen Defekt (z.B. Kurzschluss) zurückzuführen.
Doch ist das Unglück bereits geschehen, dann wird es sehr ernst für
Geschäftsführer und Betriebsinhaber.
Es gibt viele Faktoren, die dazu führen
können, dass Elektrogeräte oder elektronische Anlagen plötzlich nicht mehr
funktionieren oder nur noch fehlerhaft laufen. Neben enormen
Qualitätsunterschieden in Material und Beschaffenheit, sind auch Dauerbetrieb
und Wartungsfehler der Grund für etwaige Ausfälle in Neuenstadt am Kocher. Doch
egal, ob hier Verschleiß den Fehler auslöst, eine schlechte Wartung oder auch
mangelhaft verarbeitete gefälschte oder kopierte Billigware - wenn der Wurm
erst einmal im System ist, dann kann dies Folgen haben, deren Ausmaß kaum
abzuschätzen sind.
Das Gesetz sieht eine
regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Vor. (DGUV
Vorschrift 3 ehemals BGV A3 Prüfung)
Diese gezielte Überprüfung der
Elektroanlagen und Geräte ist die Grundlage für die Sicherheit von
Mitarbeitern, aber auch Unbeteiligten in Neuenstadt am Kocher. Wird diese
Überprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann gegen den Unternehmer im Schadensfall
Klage wegen Brandstiftung, Baugefährdung oder schlimmsten Falls wegen
fahrlässiger Tötung eingereicht werden. Zudem wollen auch die Versicherungen im
Schadenfall einen Nachweis, ob die Anlage in Neuenstadt am Kocher entsprechend
geprüft wurde.
Daher soll das Ziel eines jeden
Unternehmers in Neuenstadt am Kocher sein, zu dessen Inventar elektrische
Anlagen und elektronische Betriebsmittel gehören, Leben zu schützen und
Elektroschäden erst gar nicht entstehen zu lassen.
Lassen Sie sich in Neuenstadt am
Kocher unverbindlich von uns beraten.