Die Einhaltung DGUV Vorschrift 3 in Aschaffenburg
Wenn Sie ein Unternehmen sind und Mitarbeiter beschäftigen, die mit elektrischen Geräten arbeiten, ist laut Gesetz eine regelmäßige Prüfung Ihrer eingesetzten elektrischen Anlagen erforderlich. Unsere Firma kann Ihre Maschinen und elektrischen Betriebsmittel überprüfen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir führen Geräteprüfungen im Rahmen einer Betriebsmittelprüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3 für Betriebe in Aschaffenburg durch, die nach deutschem Recht vorgeschrieben und auch in der Betriebssicherheitsverordnung niedergeschrieben ist. So kann Ihr Betrieb Risiken vermindern, wenn es andererseits zu Unfällen bei Ihren Mitarbeitern kommt. Sollte es im Zusammenhang elektrischer Maschinen zu einem Unfall kommen, will die zuständige Berufsgenossenschaft wissen, wann in Ihrem Betrieb zuletzt eine Elektroprüfung der elektrischen Geräte vorgenommen wurde. Ihr Betrieb muss der Berufsgenossenschaft dazu ein Dokument vorlegen, welches eine ordnungsgemäße Geräteprüfung in jüngster Zeit nachweist. Es kann zu großen Problemen führen, wenn Ihr Betrieb dieses Dokument nicht vorlegen kann oder es nicht fristgerecht eingereicht wurde. Dann wird weder die Berufsgenossenschaft noch Ihre Versicherung für eventuelle Schäden einstehen. Daher sollte Ihr Unternehmen die Fristen einer Elektroprüfung Ihrer Maschinen und elektrischen Betriebsmittel einhalten.
Die Geräteprüfung hat einen positiven Effekt jedes Unternehmens
Die Geräteprüfung hat weiter den positiven Effekt, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter Ihres Betriebes zu schonen. Zudem wird die Lebensdauer der eingesetzten Betriebsmittel und Maschinen erhöht, weil Verschleißerscheinungen, Schäden und Mängel verhindert werden, da sie im Voraus erkannt und damit entfernt werden. Beachten Sie daher die Fristen einer Geräteprüfung und lassen Sie diese regelmäßig durchführen, um Ihre Mitarbeiter keiner Gefahr auszusetzen.