Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Gütersloh
Unternehmen müssen für den regulären und korrekten Betrieb verschiedene Auflagen und Vorschriften einhalten. Dazu gehört auch die Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Unter dem Begriff ortsveränderliche Betriebsmittel fallen alle elektrischen Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder sich ohne aufwendige Installation an einen anderen Ort bewegen lassen. Für die Prüfung ist dabei entscheidend, dass sie dabei an der Stromversorgung angeschlossen blieben. Die Prüfung beschränkt sich dabei nicht auf einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Region, sondern auf das gesamte Bundesgebiet.
Ortsunveränderliche Betriebsmittel
Zu diesen Betriebsmitteln zählen technische Einrichtungen, die mit Strom betrieben werden und sich nicht ohne Installation von einem Ort zum einem anderen bewegen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Produktionsstraßen einer Fertigungsanlage oder die fest verbauten Elektrogeräte einer Kantine oder Werksküche. Auch fest verbaute elektrische Einrichtungen in Containern fallen darunter. Sämtliche elektrischen Geräte müssen ebenfalls geprüft werden um Personen und Güter vor Unfällen zu schützen.
Wer soll geschützt werden?
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dient in erster Linie Personen. Spezielle Gefahren durch nicht geprüfte Betriebsmittel sind zum Beispiel Stromschläge und Kabelbrände. Kabelbrände bedrohen nicht nur die menschliche Gesundheit, sondern sind auch eine Gefahr für Güter, Gebäude und Umwelt. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung soll diesen Gefahren vorgebeugt werden.
Schutz durch gut ausgebildete Fachkräfte
Fachbetriebe in Gütersloh bieten eine sorgfältige und korrekte Prüfung der Betriebsmittel. Hier sollte man auf Betriebe mit gut ausgebildetem Personal setzen. Denn die Prüfung hat auch Auswirkungen auf den laufenden Betrieb und die Kosten wie zum Beispiel die Versicherung.