Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 in Minden
Für jeden Arbeitgeber ist es existenziell, dass sich elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand befinden. Dieser Zustand ist ebenso durch regelmäßige Überprüfungen zu erhalten. Elektrische Anlagen dürfen erst nach einer elektrischen Geräteprüfung in Betrieb genommen werden. Das dient der Sicherheit und erspart Ärger. Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass eine Maschine nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, kann der Inhaber für Schäden voll haftbar gemacht werden. Außerdem ist eine Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kommt ein Inhaber dieser Bestimmung nicht nach, kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einige Versicherungen gewähren sogar einen Nachlass, wenn Inhaber von elektrischen Anlagen diese regelmäßig nach der ehemals BGV A3 Prüfung, welche heutzutage durch die DGVU 3 Prüfung ersetzt wurde, kontrollieren lassen.
Regelmäßige Prüfungen garantieren Sicherheit
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. Die elektrische Geräteprüfung sollte dabei in einem festen Turnus erfolgen. Hierbei sind ebenfalls die Angaben des Herstellers hinzuzuziehen. Nach der ersten Inbetriebnahme sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen.
DGUV Vorschrift 3 in Minden in drei Schritten:
- Feststellung von Schäden und Beeinträchtigungen
- Prüfung aller Funktionen auf Sicherheit
- Sachgemäße Behebung eventueller Mängel
Betriebsmittelprüfung — aber bitte nur vom Fachmann
Eine elektrische Geräteprüfung sollten Inhaber elektrischer Anlagen und Geräte nur von einem Fachmann durchführen lassen. Wir als Elektrofachkräfte (EFK) von DGUV 3 Prüfung in Minden sind spezialisiert und erfüllen alle Voraussetzungen, um Wartungen und Überprüfungen durchzuführen.
Sprechen Sie uns an:
- Wir beraten sie gerne
- Sie erhalten ein maßgeschneidertes Prüfkonzept
- Freundliche und sachkundige Mitarbeiter prüfen gewissenhaft
- Sie erhalten nach Prüfung aussagekräftige Protokolle