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Ihr regionaler Anbieter für DGUV-V3 / BGV-A3 Prüfungen in Rheine

Keine Fremdvergabe! Prüfung erfolgt durch festangestellte Elektrofachkräfte unter Zuhilfenahme kalibrierter VDE Messgeräte der Firma Fluke.

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DGUV V3 Prüfung
Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Detailbeschreibung

Die Betriebsmittelprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 in Rheine

Unser Betrieb überprüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 in Rheine, die zuvor als BGV A3 Verordnung bekannt war. Das Ziel dieser Überprüfung dient der Minimierung von Sicherheitsrisiken, die beim Einsatz ortsunveränderlichen Betriebsmitteln und Maschinen in Betrieben und Unternehmen den Mitarbeitern entstehen können. Unser Unternehmen weist eine jahrelange Kompetenz bei der Überprüfung von Maschinen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV VI Vorschrift aufbaut.

Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen und weiteren Prüfvorschriften sind Unternehmen, die technische Einrichtungen und Betriebsmittel bei ihrer Produktion von Gütern einsetzen dazu verpflichtet, sich von einem unabhängigen Dienstleister einer Prüfung zu unterziehen. Das Gesetz schreibt dieses vor. Wegen der großen Anzahl an Rechtsvorschriften, Vorlagen von Schadenversicherern und Berufsgenossenschaften, aber auch der Erfüllung europäischer Normen, fällt es vielen Unternehmen zunehmend schwer, hierbei den Überblick zu bewahren, um diese gesetzlich vorgeschrieben Prüfungen selbst durchzuführen.

Unternehmen haben aber die Möglichkeit, diese Überprüfungen von einem qualifizierten Unternehmen vornehmen zu lassen, welches mit bestens mit dem Thema vertraut ist und in der Vergangenheit für ähnliche Betriebe bereits mehrere Überprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erfolgreich durchführte.

Wir sind eines dieser Unternehmen. Wenden Sie sich an uns, wenn eine Überprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen anstehen, welche zumindest alle zwei Jahre ausgeführt werden müssen.

Bei der Überprüfung Ihres Unternehmens werden folgende Daten erfasst:

- Die Aufstellung vorhandener Arbeitsmittel im Unternehmen und deren Anzahl.

- Die Festlegung des Umfangs der Überprüfung

- Die Festlegung von Prüffristen und die Zeit, wenn diese wiederholt werden müssen, weil es zu Änderungen von Anlagen und Betriebsmitteln kam.

- Die Erläuterung der Rechtsgrundlagen und anderer prüfungsrelevanten Vorgaben.